Der DGUV Grundsatz 308-009 wurde im Frühjahr 2016 verabschiedet und versteht sich als Ergänzung zu DGUV Grundsatz 308-001 - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen. Der Befähigungsnachweis zum Führen von Teleskopstaplern muss bei einer Teleskopstapler-Grundschulung erworben werden.
Die Schulung mit theoretischem und praktischem Teil richtet sich insbesondere an: